Gerbersmann will Klarheit für HGW-Mieter
Hagen - Klarheit für die HGW-Mieter und sich selbst will der Hagener Oberbürgermeisterkandidat Christoph Gerbersmann. Nachdem der SPD-Kandidat von seinen falschen Tatsachenbehauptungen in einem Schreiben an die HGW-Mieter trotz zweimaliger Fristsetzung nicht abrücken will, hat der CDU-Fraktionsvorsitzende nun einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Amtsgericht Hagen eingereicht.
Darin werden Peter Demnitz und Jörg Meier aufgefordert, weiterhin wahrheitswidrige Behauptungen, Christoph Gerbersmann plane einen Verkauf der städtischen Wohnungsbaugesellschaft, zu unterlassen.
"Wir befinden uns in einem Wahlkampf. In dem sind zwar unterschiedliche Wertungen bestimmter Aussagen durchaus üblich. Was aber zu keiner Zeit zulässig ist, das ist das Verbreiten sachlich unwahrer oder wahrheitswidriger Behauptungen. Doch genau das scheint zurzeit die Wahlkampfstrategie der SPD zu sein."
Die SPD hatte in einem Schreiben an die mehr als 6.000 Mieter der Hagener Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft (HGW) und gegenüber der Presse behauptet, Gerbersmann und die CDU würden einen Verkauf der Gesellschaft planen: "Das ist nicht wahr - und das weiß die SPD auch." Darüber hinaus erwecke die SPD in einer Zeitungsanzeige den Eindruck, nur ihr Kandidat spreche sich eindeutig gegen den Verkauf der städtischen Gesellschaft aus. "Damit schürt sie weiter die Angst bei den Bewohnern der HGW-Immobilien.
In einer Pressemitteilung kündigte er darüber hinaus an, er werde sich in den kommenden Tagen persönlich an die HGW-Mieter wenden, "damit sie wieder in Ruhe in ihren vier Wänden wohnen können." Für die SPD könnte der Vorfall teuer werden: Sofern das Gericht im Hauptverfahren Gerbersmann Recht gibt, wird die SPD die notwendigen Maßnahmen im Rahmen des dann zustehenden Schadenersatzes bezahlen müssen.
