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Antrag für die Sitzung des Schulausschusses am 13. Dezember 2005

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

hiermit beantragen wir gem. § 6 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hagen (analog § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NW) für die Sitzung am 13. Dezember 2005 im Rahmen der Dringlichkeit die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

Zukunft der Horte im Rahmen der Ganztagsbetreuung

1. Bericht der Verwaltung 
2. Aussprache 
3. ggf. Anträge

Begründung: Bis zum Mai 2005 war das erklärte Ziel der alten Landesregierung, die Förderung der Horte zu Gunsten der offenen Ganztagsgrundschule zum Ende des Jahres 2006 einzustellen. Auf diese Weise wären die pädagogisch anspruchsvolleren und für das Land teureren Horte zu Gunsten der bisher pädagogisch defizienten offenen Ganztagsgrundschulen entfallen. Das Land hätte auf diese Weise Einsparungen im Kinderbetreuungsbereich realisieren können.

Die neue Landesregierung aus CDU und FDP hat hier eindeutig andere Akzente gesetzt. Sie setzt sich dafür ein, dass eine Vielfalt von Angeboten erhalten bleibt, damit Familien wählen können, welches Angebot für ihre individuelle Situation das Beste ist. Sie hat deshalb zugesagt, die Hortförderung auch über das Jahresende 2006 hinaus aufrecht zu erhalten. Der Antragsteller ist davon ausgegangen, dass dieses Signal auch in Hagen angekommen ist.

Trotz der Förderzusage des Landes scheint es aber aktive Bestrebungen zu geben, die Horte bis spätestens Ende 2006 durch die offene Ganztagsgrundschule zu ersetzen. Aufgrund von verschiedenen Informationen ist beim Antragsteller der Eindruck entstanden, als würden gerade jetzt besonders aktiv Fakten geschaffen, um die offene Ganztagsgrundschule als alleinige Regelbetreuungseinrichtung für Grundschulkinder zu etablieren. Teilweise wird das noch damit begründet, dass die Hortplätze ohnehin wegfielen.

Dem Antragsteller ist zu Ohren gekommen, dass in den Schulen von Seiten des Schulamtes vornehm ausgedrückt „intensiv für die offene Ganztagsgrundschule geworben wird“. Andere Berichte lassen den Schluss zu, dass mit sanftem oder weniger sanftem Druck der Schulaufsicht Einfluss auf entsprechende Entscheidungen der Schulen ausgeübt wird.

Wegen der derzeit laufenden Entscheidungsverfahren und dem drohenden Wegfall der bestehenden gut funktionierenden Horte ist die Anmeldung im Rahmen der Dringlichkeit geboten. Schließlich könnte eine weitere Verzögerung in der Sache dazu führen, dass ohne Not weitere gleichberechtigte Betreuungseinrichtungen auf der Strecke bleiben.

Die Verwaltung wird daher auch aufgefordert darzustellen, …

1. … ob die beiden zur Rede stehenden Möglichkeiten der Betreuung rechtlich unterschiedlich zu bewerten sind? 
2. … welchen Stellenwert die Stellungnahmen der Schulkonferenzen bei der Wahl der Betreuung besitzen? 
3. … welche Aussagen des Schulamtes zur Rangfolge der Betreuungsmöglichkeiten gemacht werden und auf welcher rechtlichen Basis diese Aussagen beruhen? 
4. … ob eine Schulkonferenz an Stelle der offenen Ganztagsgrundschule auch eine andere Betreuungsmöglichkeit wählen kann?

Der Antragsteller behält sich einen entsprechenden Antrag in der Sache vor.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Ellen Neuhaus, Fraktionssprecherin im Schulausschuss

F.d.R. Alexander M. Böhm, Fraktionsgeschäftsführer

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